Deutsche Demokratische Republik - Ministerium für Nationale Verteidigung

 

NVA - Flaggen und Fahnen

Informationen zur Beflaggung
Trauerbeflaggung:
Bei entsprechenden Anlässen wird die Beflaggung auf Halbmast gesetzt. Hänge-, Banner- und Hißflaggen im Hochformat werden nicht auf Halbmast gesetzt! Die Unterkante der Flagge sollte auf Höhe der Mastmitte stehen. Hängefahnen erhalten an der Straßenseite einen Trauerflor!
Die nicht auf Halbmast zu setzenden Fahnen erhalten entweder einen Trauerflor in der Mitte der Fahne oder rechts und links am Holzquerstab je einen Trauerflor, deren Länge etwa ein Drittel der Fahnenlänge nicht überschreiten sollte!
Rangfolge Beflaggung für einen Gast:
Links Nationalfahne des Gastgebers (vom Betrachter aus gesehen) in weiterer Folge: die Fahne des Gast-Landes, EU, Bundesland, Stadt bzw. Gemeindefahne