Bemerkung: Entsprechend
der Militärdoktrin des Warschauer Vertrages sollte der Gegner,
also die Nato-Länder und die Bundesrepublik, in einer
Gefahrensituation angegriffen und auf eigenem Territorium
geschlagen werden. Die DDR-Währung sollte auch im Kriegsfall
eine Binnenwährung bleiben und nicht für Zahlungen außerhalb
ihrer Grenzen verwendet werden.
Dem Politbüro der SED und dem Nationalen Verteidigungsrat wurde
vorgeschlagen, die alten DDR-Banknoten von 1955, die noch auf
"Deutsche Mark“ lauteten, mit Kennzeichnung "Militärgeld“ für
den Verteidigungsfall vorzubereiten, was dann auch geschah.
Daraus allerdings ableiten zu wollen, daß das DDR-Politbüro
einen Überfall auf die Bundesrepublik plante, die vorliegenden
Militärbanknoten gar als Beweis dafür anzuführen, ist schlicht
Unfug.
Das Militärgeld war ausschließlich für die Verwendung innerhalb
der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR bei Kampfhandlungen auf
gegnerischen Territorien zur finanziellen Sicherstellung von
Versorgungsaufgaben und Wehrsoldzahlungen vorgesehen. Seine
Herstellung und Vorhaltung in 7 Militärgelddepots wurde auf
geheime Weisung des Nationalen Verteidigungsrats der DDR im
Jahre 1980 vorbereitet. Der praktische Einsatz wurde bei
Truppenübungen der NVA getestet.
Bei überstempelten Noten der Serie 1955 der Deutschen Notenbank
handelt es sich um sog. Vorläufertypen, welche mit Ausnahme des
5-Mark-Scheins, der mehrfach für die verschiedenen Divisionen
hergestellt wurde, wahrscheinlich alles Unikate sind.
Scheine der Serie 1955 mit Überdruck "Musternote“ und
zusätzlichem Staatswappen der DDR im Schaurand sind
Musterscheine für das geplante Militärgeld der NVA.
Die endgültigen Militärgeld-Noten tragen neben dem Stempel auch
einen Überdruck "Militärgeld“ und wurden in nur sehr geringer
Stückzahl hergestellt.
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