Deutsche Demokratische Republik -
Ministerium für Nationale Verteidigung
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NVA
- Flaggen und Fahnen
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Informationen
zur Beflaggung |
Trauerbeflaggung:
Bei entsprechenden Anlässen wird die Beflaggung
auf Halbmast gesetzt. Hänge-, Banner- und
Hißflaggen im Hochformat werden
nicht auf Halbmast gesetzt!
Die Unterkante der Flagge sollte auf Höhe der
Mastmitte stehen. Hängefahnen erhalten an der
Straßenseite einen Trauerflor!
Die nicht auf Halbmast zu setzenden Fahnen
erhalten entweder einen Trauerflor in der Mitte
der Fahne oder rechts und links am Holzquerstab
je einen Trauerflor, deren Länge etwa ein
Drittel der Fahnenlänge nicht überschreiten
sollte! |
Rangfolge
Beflaggung für einen Gast:
Links Nationalfahne des Gastgebers (vom
Betrachter aus gesehen) in weiterer Folge: die
Fahne des Gast-Landes, EU, Bundesland, Stadt bzw.
Gemeindefahne
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