Bemerkung: (Diese
Dienst- bzw. Arbeitsbücher sind nur für die zu
führenden Nachweise entsprechend der Nachweis-
und Berichtsordnung zu verwenden.)
Bemerkungen zum Führen als Dienstbuch
1. Das Dienstbuch ist von allen Diensthabenden zu
führen.
2. Die Eintragungen sind in Druckschrift mit
Tinte oder Kugelschreiber vorzunehmen.
3. Im Dienstbuch sind entsprechend der Art des
Dienstes einzutragen:
- Art des Tagesdienstes;
- Dienstgrad und Name des Diensthabenden und
Stellvertreters oder Gehilfen bzw. Läufers;
- Zeitdauer des Tagesdienstes;
- Kontrollen, Feststellungen, Vorkommnisse usw.
sowie die dazu eingeleiteten Maßnahmen;
- erhaltene Befehle oder Anordnungen, ihre
Weiterleitung oder Ausführung;
- wichtige Telefongespräche;
- Maßnahmen, die entsprechend den
Dienstpflichten durchzuführen und schriftlich
nachzuweisen sind;
- Aus- und Rückgabe von Schlüsseln u. a.
Gegenständen;
- Armeeangehörige, denen Ausgang gewährt wird,
nach folgendem Muster:
Lfd. Nr. Dienstgrad Name Vorname Ausgang von -
bis Ausgangskarte Zurück Nummer Bemerkung
- Übergabe und Übernahme der Dienstunterlagen;
- Unterschrift des Übergebenden und
Übernehmenden;
- Vermerk des zuständigen Vorgesetzten.
4. Werden Aufzeichnungen oder Notizen mit
vertraulichem Inhalt eingetragen, ist das
Dienstbuch als Vertrauliche
Verschlußsache" zu registrieren.
5. Das Dienstbuch ist ein Quartal aufzubewahren.
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