Bemerkung: Mit der
Vorschrift "Verzerrungsanstriche an Kampftechnnik,
Bewaffnung und Ausrüstung" führt das Ministerium für Nationale
Verteidigung der DDR Ende der achtziger Jahre für die NVA einen
neuen Tarnanstrich ein. Die Vorschrift unterscheidet einen
dreifarbigen Sommer- und einen zweifarbigen Winteranstrich, der
auf alle Kampf- und Kampfunterstützungsfahrzeuge aufgebracht
werden sollte. Olivgrün bildete dabei sowohl beim Sommer- als
auch beim Winteranstrich die Grundfarbe. Der Sommertarnstrich
sieht eine zusätzliche Flecktarnung aus den beiden
Ergänzungsfarben braun und beige vor. Bei der Aufbringung der
Tarnflecken haben die Truppe relativ freie Hand. Folgende
Vorgaben gilt es jedoch zu beachten: die Flecken müssen
verschiedenförmig und unsymmetrisch angeordnet werden. Auch
sollen die einzelnen Flecken in ihrer kleinsten Ausdehnung nicht
kleiner als 0,5 m sein. Ferner muss eine Winkel von 30 bis 60
Grad zur Fahrzeugkante eingehalten werden. Luken oder andere
Fahrzeugöffnungen sollen sich im dunklen Farbfeld bzw. im
Übergang von zwei Farbflecken befinden. Die Laufwerke der
Kettenfahrzeuge bzw. die Räder der Radfahrzeuge sind einfarbig
zu streichen, um auffällige Farbwechsel während der Fahrt zu
vermeiden. Farben bis zum 31.3.1988 zur Verzerrung der
Fahrzeugkonturen : Grundfarbe olivgrün, braun als 1.
Ergänzungsfarbe und beige als 2. Ergänzungsfarbe. Ab April sind
die Ergänzungsfarben dämmergrau und schwarzgrau zu verwenden. Im
Winter müssen die beiden Ergänzungsfarben mit abwaschbarer
Schlämmkreide oder Kalk überstrichen werden
Tarnanstriche vor dieser Zeit
sind in der Dienstvorschrift DV 15/12
"Die
Tarnung" zu finden
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